Truppmannausbildung


Die wohl wichtigste Ausbildung der Feuerwehr


Um Menschen in Not Helfen zu können ist nicht nur viel Engagement und Hilfsbereitschaft notwendig sondern auch mindestens genauso viel Fachwissen. Von daher absolvieren alle Feuerwehranwärter ein umfangreiches, einheitliches Ausbildungsprogramm mit dem Ziel, dieses Wissen theoretisch zu verstehen und praktisch anwenden zu können .

 

Diese Ausbildung eines Feuerwehrangehörigen beginnt mit der Truppmannausbildung. Hiefür muss man mindestes 16 Jahre alt und körperlich geeignet sein. Die Truppmannausbildung besteht aus mehreren Teilen. Dabei wird Teil 1 in einem Jahr, Teil 2 in zwei Jahren vermittelt.

 

Die Grundausbildung umfasst mindestens 70 Stunden und vermittelt grundlegendes Wissen zu Technik und Ausrüstung. Ebenso ist ein 16-Stunden umfassender Erste Hilfe Anteil hierbei zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss der Truppmannausbildung, Teil 1 kann der Feuerwehrangehörige mit Genehmigung des Wehrleiters an Einsätzen teilnehmen.

 

Im Anschluss daran beginnt der zweite Teil der Truppmannausbildung. In diesem Teil werden die Kenntnisse aus dem 1. Teil vertieft und viele standortbezogene Themen bearbeitet. Der Teil 2 besteht aus den regelmäßigen Ausbildungsdiensten in der eigenen Feuerwehr sowie den Nachbargemeinden. Hierbei werden durch einzelne Ortsfeuerwehren für alle Anwärter der Verbandsgemeinde Ausbildungen intensiv vorbereitet und durchgeführt.

 

Aufbau der Truppmannausbildung:

  • - Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr
  • - Rechte und Pflichte des Feuerwehrdienstleistenden
  • - Aufgaben, Organisationen und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutz
  • - Brennen und Löschen
  • - Fahrzeugkunde
  • - Gerätekunde: Persönliche Ausrüstung
  • - Gerätekunde: Löschgeräte, Schläuche, Armaturen
  • - Rettungsgeräte
  • - Gerätekunde: Geräte für die einfache Technische Hilfeleistung
  • - Beleuchtungs-, Warn- und Fernmeldegeräte
  • - Sprechfunk mit Handfunkgeräten
  • - Rettung von Personen
  • - Löschwasserversorgung
  • - Einheiten im Löscheinsatz
  • - Einheiten im Hilfeleistungseinsatz
  • - Verhalten bei Gefahr
  • - Unfallversicherung

 

Diese Truppmannausbildung dient als Grundlage für weitere Ausbildungen wie z.B. Atemschutzgeräteträger, Maschinist, Gruppenführer ...

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